Hier finden Sie wichtige und aktuelle Informationen rund um das Thema Tischler.

 

Derzeitige Corona-Maßnahmen (Stand 01.11.2021)

3G-Pflicht am Arbeitsort und Orte der beruflichen Tätigkeit

ab 1. November: 3G-Nachweis oder durchgehend FFP2-Pflicht am Arbeitsort

ab 8. November: 3G-Nachweis mit Einschränkungen: Folgende Nachweise sind nicht mehr gültig:

  • Antigentest zur Eigenanwendung (=Wohnzimmertests)
  • Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte (=Vor-Ort-Tests)
  • Antikörpernachweis

ab 15. November: Betreten des Arbeitsortes ist nur noch mit 3G-Nachweis zulässig

 

 

Kundenbereiche

In Verkaufsräumen und Kundenbereichen von Tischlern und Holzgestaltern haben Kunden, die keinen 3G-Nachweis vorweisen können, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.

Kunden, die einen 3G-Nachweis haben, müssen daher keine FFP2-Maske tragen.

Förderungen zur Wohnhaussanierung

In der Steiermark werden jährlich ca. 7.000 Wohnungen und Eigenheime gefördert saniert. Damit leistet das Land einen wertvollen Beitrag sowohl zur Erhaltung und Modernisierung bestehender Wohnhäuser und Wohnungen als auch zur Schaffung von neuem Wohnraum.

Wichtige Ziele der Sanierungsförderungen sind neben dem leistbaren Wohnen auch der Klimaschutz sowie die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im Bau- und Baunebengewerbe; das Maßnahmenbündel reicht von der Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle über die Umstellung bestehender Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen auf alternative Energieformen bis zur barrierefreien Gestaltung von Bestandswohnungen. Durch die Förderung der umfassenden Sanierung und Assanierung werden in den steirischen Ortszentren attraktive und leistbare Wohnungen geschaffen. Für die denkmalgerechte Renovierung von baukulturell wertvollen Objekten gibt es zudem eine Förderungsmöglichkeit im Rahmen der Revitalisierung.

Quelle und weitere Infos erhalten Sie bei: Wohnbau Steiermark